Gemäß § 5 der Satzung haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten. Das Nähere bestimmt die nachstehende, von der Mitgliederversammlung am 26.02.2009 beschlossene Beitragsordnung.
- Bei Eintritt eines volljährigen Mitgliedes ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20 € als Verwaltungsgebühr zu zahlen.
Der Eintritt ist jeweils zum 1. Tag des Monats möglich.
- Der Mitgliedsbeitrag pro Monat beträgt: 10 €
Der Beitrag kann vom Mitglied selbst erhöht werden.
Der Mitgliedsbeitrag wird pro Quartal entrichtet. Er wird unaufgefordert auf das Konto des Vereins (unter Angabe des Namens, Quartal, Jahr, Stichwort: Mitgliedsbeitrag) jeweils bis zum 15.01., 15.04., 15.07.,15.10. vom Mitglied überwiesen.
- Wird der Beitrag nicht fristgemäß überwiesen, so erhält das Mitglied eine Mahnung.
Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € berechnet.
- Wird der Beitrag trotz zweimaliger Mahnung nicht entrichtet, so kann das Mitglied die Leistungen des Vereins nicht mehr in Anspruch nehmen und ist nicht mehr stimmberechtigt.
- Ehrenmitglieder entrichten keinen Beitrag, Fördermitglieder legen die Höhe ihres Beitrages selbst fest.
- Bei Bedarf kann das Mitglied einen ermäßigten Beitrag von mindestens 2 € zahlen, wenn ein schriftlicher Antrag dem Vorstand vorliegt.
Uta Kähler
Vorstandsvorsitzende
Bankverbindung: Deutsche Kreditbank AG
Kontonummer: 100 839 8032
Bankleitzahl: 120 300 00