Gemäß § 5 der Satzung haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten. Das Nähere bestimmt die nachstehende, von der Mitgliederversammlung am 26.02.2009 beschlossene Beitragsordnung.

  1. Bei Eintritt eines volljährigen Mitgliedes ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20 € als Verwaltungsgebühr zu zahlen.
    Der Eintritt ist jeweils zum 1. Tag des Monats möglich.
  2. Der Mitgliedsbeitrag pro Monat beträgt: 10 €
    Der Beitrag kann vom Mitglied selbst erhöht werden.
    Der Mitgliedsbeitrag wird pro Quartal entrichtet. Er wird unaufgefordert auf das Konto des Vereins (unter Angabe des Namens, Quartal, Jahr, Stichwort: Mitgliedsbeitrag) jeweils bis zum 15.01., 15.04., 15.07.,15.10. vom Mitglied überwiesen.
  3. Wird der Beitrag nicht fristgemäß überwiesen, so erhält das Mitglied eine Mahnung.
    Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € berechnet.
  4. Wird der Beitrag trotz zweimaliger Mahnung nicht entrichtet, so kann das Mitglied die Leistungen des Vereins nicht mehr in Anspruch nehmen und ist nicht mehr stimmberechtigt.
  5. Ehrenmitglieder entrichten keinen Beitrag, Fördermitglieder legen die Höhe ihres Beitrages selbst fest.
  6. Bei Bedarf kann das Mitglied einen ermäßigten Beitrag von mindestens 2 € zahlen, wenn ein schriftlicher Antrag dem Vorstand vorliegt.

Uta Kähler
Vorstandsvorsitzende

 

Bankverbindung:     Deutsche Kreditbank AG
                             Kontonummer:     100 839 8032
                             Bankleitzahl:        120 300 00